Geförderte Projekte 2020

Einbau von zusätzlichen Aktivkohlefiltern zur Reduzierung der THM-Werte in der Jürgen-Frenzel-Schwimmhalle

Die Schwimmhalle wurde auf Anordnung des Kreises Pinneberg Fachdienst Umwelt per 06.03.2019 aufgrund anhaltender Grenzwertüberschreitungen der Trihalogenmethane (THM) für den Badebetrieb bis auf Weiteres geschlossen. Im Wettkampfbecken und Nichtschwimmerbecken konnten die THM-Werte, trotz bis dahin diverser durchgeführter baulicher und technischer Maßnahmen, nicht stabil gesenkt werden.

Nach intensiven Prüfungen und Austauschen mit mehreren Fachleuten auf dem Gebiet der Wasseraufbereitungstechnik und in Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg wurden vier weitere Aktivkohle-Filter zu den vorhandenen zwei Aktiv-Kohle-Filtern eingebaut. Aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse wurden die Filter planmäßig, außerhalb des Technikraumes, im ehemaligen Tauchbecken des Saunabereiches aufgestellt und in das Wasseraufbereitungssystem eingebunden. Die hierdurch entstandene Oberflächenvergrößerung der Aktivkohle hat die THM-Werte erfolgreich verbessert.

Die baulichen und technischen Arbeiten wurden zwischen Winter 2019 und Sommer 2020 ausgeführt. Nach Durchführung von Testläufen und mehreren positiven Wasserbeprobungen wurde der Badebetrieb vom Kreis Pinneberg freigegeben.

Die Kosten werden, vorbehaltlich der beanstandungslosen Prüfung des Verwendungsnachweises, zu 50% über die Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

Dieses Projekt wird aus Mitteln der Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

Erneuerung der Heizungsanlage der Turnhalle Jahnstraße und des Umkleidehauses Rosenstadion

Die Turnhalle Jahnstraße und das anliegende Umkleidehaus des Rosenstadions wird von einer zentralen Heizungsanlage betrieben. Altersbedingt kam es im Jahr 2018 vermehrt zu Ausfällen zum Leidwesen der Sporttreibenden. Durch eine Fachfirma wurde festgestellt, dass eine Reparatur nicht wirtschaftlich gewesen wäre.

Im März 2019 wurde daraufhin eine neue Heizungsanlage mit Gas-Brennwerttechnik verbaut, sodass die Warmwasserbereitung und Beheizung der Gebäude wieder zuverlässig läuft. Die Anlage wird nach den aktuellen Standards deutlich energieeffizienter betrieben.

Als Eigentümer der Turnhalle und Pächter des Umkleidegebäudes wurden die Kosten zu rund 20% vom TSV Uetersen getragen. Die Stadt Uetersen hat sich mit 10% an den Kosten beteiligt und Fördermittel nach der Sportstättenförderrichtlinie vom Land Schleswig-Holstein i.H.v. rund 45% zur Weiterleitung an den Verein erhalten. Neben den Fördermitteln des Landes S.-H. konnten weitere Fördermittel vom Kreis Pinneberg (rund 17%) und vom Landessportverband (rund 8%) generiert werden.

Dieses Projekt wurde aus Mitteln der Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung 2020

Die Stadt Uetersen hat auch im Jahr 2020 die Straßenbeleuchtung modernisiert und damit den Stromverbrauch um errechnete 36.876 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr gesenkt. Das entspricht einer Reduzierung der CO2-Emission von 21,75 Tonnen pro Jahr. Im Zeitraum vom 14. April bis 02. Juni 2020 wurden insgesamt 91 veraltete sog. "Kugelleuchten" und 28 "Glockenleuchten" in folgenden Straßenzügen/Bereichen gegen einen neuen Leuchtentyp mit hocheffizienter LED-Technik mit 24 Watt Leistung und einer Dimmfunktion ausgetauscht:

  • Fußgängerzone (Großer Sand /Großer Wulfhagen)
  • Marktplatz (Am Markt)
  • Kleiner Wulfhagen
  • Schmiedestraße
  • Wassermühlenstraße (Restabschnitt)
  • Rosarium

Das Projekt hatte ein Kostenvolumen von 167.409,10 € und wird sich über die Einsparung der Kosten für den Stromverbrauch bereits durchschnittlich nach ca. 9 Jahren amortisieren. Die eingesetzte LED-Technologie hat eine angegebene Lebensdauer von bis zu 100.000 Betriebsstunden. Umgerechnet in Jahren wird für den Betrieb der Leuchten im Stadtgebiet eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren erwartet.

Das Projekt wird gefördert mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Vorbehaltlich der beanstandungsfreien Prüfung der Verwendung der Mittel erhält die Stadt Uetersen bis 18.987 €. Mit der Klimaschutzinitiative setzt die Bundesregierung die Erlöse aus dem Handel mit CO2-Emissionrechten gezielt für den Klimaschutz ein.

Im Frühjahr 2021 wird die Stadt Uetersen die Umstellung der Straßenbeleuchtung in diversen Straßenzügen fortsetzen, in denen noch Leuchtstoffröhren und andere Leuchtmittel mit hohem Verbrauch betrieben werden.

Nationale Klimaschutzinitiative

 Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Uetersen leistet durch ihre Klimaschutzanstrengungen einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht. Im Energiekonzept der Bundesregierung ist festgelegt, dass Deutschland den Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber dem Jahr 1990 kontinuierlich senken wird: bis 2020 um 40%, bis 2030 um 55%, bis 2040 um 70% und bis 2050 sogar um 80 bis 95%.

Die internationale Staatengemeinschaft ist sich einig, dass der globalen Klimaerwärmung entgegengewirkt werden muss. Das bedeutet, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden muss.

Weiterführende Informationen zur Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums finden Sie unter: www.bmu.de

Weiterführende Informationen zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld auf Grundlage der Kommunalrichtlinie finden Sie beim Projektträger Jülich unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Gefördert durch:

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Energetische Sanierung der Lichtsignalanlagen 2020

Die Stadt Uetersen hat die Lichtsignalanlage („Ampelanlage“) im Kreuzungsbereich Pinnauallee / An der Klosterkoppel / Großer Sand / Bahnstraße modernisiert und damit den Stromverbrauch um errechnete 26.306 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr gesenkt. Das entspricht einer Reduzierung der CO2-Emission von 15,5 Tonnen pro Jahr. Im Zeitraum vom 05. November 2019 bis 08. April 2020 wurden insgesamt 33 veraltete Hochvolt-Glühlampen gegen 33 hocheffiziente LED-Leuchtmittel mit je 7 Watt Leistung ausgetauscht.

Das Projekt hatte ein Kostenvolumen von 43.446,70 € und wird sich über die Einsparung der Kosten für den Stromverbrauch nach ca. 7 Jahren, bei einer kalkulierten Lebensdauer von mindestens 20 Jahren, amortisieren. 

Das Projekt wird gefördert mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Vorbehaltlich der beanstandungsfreien Prüfung der Verwendung der Mittel erhält die Stadt Uetersen 10.861,00 €. Mit der Klimaschutzinitiative setzt die Bundesregierung die Erlöse aus dem Handel mit CO2-Emissionrechten gezielt für den Klimaschutz ein.

Im Jahr 2021 wird die Stadt Uetersen die Umrüstung der Lichtsignalanlagen auf LED fortsetzen und zwar an allen noch ausstehenden sog. Fußgängerbedarfsampeln:

  • Heidgrabener Straße / Höhe Feuerwache Am Seeth
  • Tornescher Weg / Höhe Schröders Tannen
  • Reuterstraße / Höhe Gerhart-Hauptmann-Straße
  • Meßtorffstraße / Röpckes Mühle
  • Marktstraße / Höhe Buttermarkt
  • Mühlenstraße / Höhe Seminarstraße
  • Katharinenstraße / Mündung Jahnstraße

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Uetersen leistet durch ihre Klimaschutzanstrengungen einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht. Im Energiekonzept der Bundesregierung ist festgelegt, dass Deutschland den Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber dem Jahr 1990 kontinuierlich senken wird: bis 2020 um 40%, bis 2030 um 55%, bis 2040 um 70% und bis 2050 sogar um 80 bis 95%.

Die internationale Staatengemeinschaft ist sich einig, dass der globalen Klimaerwärmung entgegengewirkt werden muss. Das bedeutet, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden muss.

Weiterführende Informationen zur Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finden Sie unter: www.bmu.de

Weiterführende Informationen zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld auf Grundlage der Kommunalrichtlinie finden Sie beim Projektträger Jülich unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Gefördert durch:

 

Bauliche Maßnahmen in der Jürgen-Frenzel-Schwimmhalle

Erneuerung der Kesselanlage:

 Die Schwimmhalle wurde bis zur Umsetzung der Maßnahme mit zwei rund 20 Jahren alten Heizkesseln betrieben. Zum Jahreswechsel 2017/2018 ist es zu schwerwiegenden Defekten und Ausfällen gekommen. Eine Erneuerung der Kesselanlage war alternativlos, um den weiteren Betrieb der Schwimmhalle auf Dauer sicherzustellen. Die neue Anlage wurde im Sommer 2019 verbaut und im Anschluss in das Gesamtsystem (u.a. zwei Schwimmbecken, Blockheizkraftwerk, Lüftungsanlage) mit neuer Steuerungstechnik eingebunden. Die neue Anlage läuft zuverlässig und durch Verwendung der neuen technischen Standards energieeffizienter.

Die Kosten werden, vorbehaltlich der beanstandungslosen Prüfung des Verwendungsnachweises, zu 50% über die Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

Bauliche Anpassung der Sprunganlagen:

Die Schwimmhalle hat zwei Sprunganlagen. Ein 1m-Sprungbrett und einen 3m-

Sprungturm mit Brett und festem Absprung. Im Zuge der Erneuerung des Schwimmbeckens (Edelstahlverkleidung) und damit auch des Überlaufsystems am Beckenrand im Jahr 2017, hat sich der Wasserspiegel um 30 cm erhöht, sodass sich in der Folge der Abstand zwischen der Wasseroberfläche und der Absprungstellen entsprechend verringert hat. Die normgerechte Absprunghöhe ist u.a. notwendig, um Prüfungen für Schwimmabzeichen durchzuführen.

Der Sockel des 1m-Brettes wurde erhöht und es wurden zwei zusätzliche Stufen hergestellt. Durch die Erhöhung musste die Anlage mit einem Geländer an beiden Seiten bis zum Wasser eingefasst werden. Der feste Absprung des 3m-Turms wurde gleichermaßen erhöht. Durch die Erhöhung des Absprunges und die hierfür erforderlichen Stufen wurde auch das Geländer am Turm erhöht. Das bis dahin vorhandene Geländer hatte horizontale Stäbe und könnte als Leiter genutzt werden. Durch die Veränderung der Anlage, musste das komplette Geländer baulich geändert werden, um das Übersteigen zu verhindern.

Die Arbeiten der verschiedenen Gewerke wurden im Sommer 2019 durchgeführt.

Die Kosten werden, vorbehaltlich der beanstandungslosen Prüfung des Verwendungsnachweises, zu 50% über die Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

Fertigung von Anschlagblechen für den Wettkampfbetrieb:

Wie bei der vorgenannten Maßnahme beschrieben, wurde das Wettkampfschwimmbecken im Jahr 2017 durch den Einbau einer Edelstahlverkleidung saniert und dabei die Wasseroberfläche auf das Höhenniveau des Umlaufs angehoben Für den Wettkampfbetrieb ist eine sogenannte „Anschlagmöglichkeit“ gefordert. Die Anschlagmöglichkeit für die Hand bei Erreichen der Stirnseite ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Zeitnahme im Wettkampfbetrieb. Die Schwimmhalle steht größtenteils den Vereinen und Schulen für den Schwimmsport mit Wettkampfbetrieb zur Verfügung, sodass eine neue Anschlagmöglichkeit hergestellt werden musste. Diese wird im Freizeitbetrieb jeweils demontiert um eine Verletzungsgefahr bzw. Einschränkung für die Badegäste auszuschließen.

Die Fertigung und Montage dieser individuellen Anschlagwand erfolgte im Sommer 2019.

Die Kosten werden, vorbehaltlich der beanstandungslosen Prüfung des Verwendungsnachweises, zu 50% über die Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

 

Diese Projekte werden aus Mitteln der Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert.