Bauordnung
In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um das Thema der Bauordnung. Anliegend sind die aktuellen Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Weitere Antragsformulare sind auf der Internetseite des Kreises Pinneberg hinterlegt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, als vorlageberechtigte Person, Ihren Bauantrag digital beim Fachdienst Bauaufsicht des Kreis Pinneberg im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einzureichen.
Eine Übersicht über alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie im Geoportal des Kreis Pinneberg > Themenbereich Bauen.
FAQ Baurecht
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die mit dem Baurecht aufkommen können. Ihre Frage ist nicht dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.
Nach der aktuellen Regelung darf eine Einfriedung (Zaun, Mauer, Stützwand) bis zu 2 m hoch sein. Die Länge ist unbegrenzt. Es können jedoch abweichende Regelungen in einem Bebauungsplan geregelt sein. Informieren Sie sich hierzu am Besten im Vorwege.
Nach der aktuellen Regelung darf eine Garage bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe von 3 m ohne Bauantrag errichtet werden.
Nebenanlagen sind im Grunde alles, welche nicht mit dem Wohngebäude verbunden sind und nicht zur Wohnnutzung geeignet sind, z.B. Gartenlauben.
In der Regel gilt eine maximale Größe von 30 m³.
Ja. Wintergärten zählen als Aufenthaltsraum und müssen daher mittels Bauantrag genehmigt werden.
Hier kommt es darauf an, welche Maßnahmen geplant sind. Die Stellung eines Bauantrags ist nicht notwendig bei Außenwandbekleidungen (Wärmedämmung) oder einer neuen Bedachung.
Wichtig: sobald in die Statik des Gebäudes eingegriffen wird, ist ein Bauantrag zu stellen.
Die Grenzbebauung kommt für einige Vorhaben in Frage. So dürfen Einfriedungen bis 2 m Höhe, Nebenanlagen bis 30 m³, Garagen bis zu 50 m² aber auch Auffahrten AN die Grenze eines Nachbarn gebaut werden.
Wichtig: AUF die gemeinsame Grenze dürfen Sie nur mit dem Einverständnis Ihres Nachbarn etwas bauen, z.B. einen gemeinsamen Zaun.
Es kann vorkommen, dass ein Bebauungsplan direkt an ein unbeplantes Gebiet angrenzt. Setzt der Bebauungsplan fest, dass z.B. drei Vollgeschosse zulässig sind, obwohl auf Ihrem Grundstück nur ein eingeschossiges Gebäude steht, so ist es dennoch rechtmäßig.
Der Flächennutzungsplan stellt die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung fest. Er legt fest, in welchem Teil der Stadt welches Gebiet gelten soll, z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc. Eine verbindliche Regelung hat er in aller Regel für die Stellung eines Bauantrags nicht.
Ein Bebauungsplan kann vielfältige Dinge regeln, welche als Festsetzungen enthalten sind. Von der Höhe eines Gebäudes, der Fläche die versiegelt werden darf über die Art und Form des Daches. Jeder Bebauungsplan hat eigene Festsetzungen. Daher ist es wichtig, sich im Vorwege zu informieren, was im Geltungsbereich zulässig ist.
Das Baugesetzbuch unterscheidet zwischen Ausnahmen und Befreiungen. Ausnahmen sind explizit im Bebauungsplan vorgesehen, z.B. ausnahmsweise sind nicht störende gewerbliche Betriebe zulässig.
Befreiungen können zu allen Festsetzungen eines Bebauungsplanes gestellt werden. Allerdings ist zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit diesen auch stattgegeben wird. So dürfen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Dies bedeutet, dass die Stadt eine Festsetzung bewusst vorgesehen hat, dass bspw. nur ein Vollgeschoss zulässig ist.
Die Grundzüge der Planung werden in der Regel schnell berührt. Befreiungen können daher sehr häufig nicht genehmigt werden.
Entweder im Amt Planen und Bauen – Fachbereich Stadtplanung oder online unter https://geoportal.kreis-pinneberg.de/ > Themenbereich Bauen.
Bereiche für die kein Bebauungsplan gilt und die innerhalb des Bebauungszusammenhangs liegen, gehören zum sogenannten unbeplanten Innenbereich. Wer hier bauen möchte muss sich an der näheren Umgebung orientieren. Sind z.B. nur Einfamilienhäuser mit einem Vollgeschoss und einer Firsthöhe von 7 m vorhanden, darf auch nur so etwas gebaut werden.
In der Regel lässt sich sagen, dass der Außenbereich da anfängt, wo der Bebauungszusammenhang endet. Bedeutet: das letzte Gebäude, welches noch durchgehend davor ein Nachbargebäude hat, markiert den Anfang des Außenbereichs. Zumeist ist dies der Fall, dass nach dem Ortsschild keine Bebauung mehr vorliegt.
Der Bauantrag darf in Schleswig-Holstein nur von einer vorlageberechtigten Person unterschrieben werden. Hier geht es hauptsächlich um die Frage der Haftung, sollte an den Unterlagen etwas fehlerhaft sein. Vorlageberechtigt sind neben Architekten und Ingenieuren auch technische Zeichner sowie Meister des Maurer-, Zimmerer- und Betonhandwerks.
Es kommt darauf an, ob für Ihr Baugrundstück ein Bebauungsplan vorliegt oder nicht. Liegt keiner vor, so reichen Sie den Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreis Pinneberg im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ein.
Liegt ein Bebauungsplan vor und werden alle Festsetzungen eingehalten, so können Sie den Bauantrag bei der Stadt Uetersen im Genehmigungsfreistellungsverfahren einreichen.
Die Landesbauordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Arten, in der ein Bauantrag eingereicht werden kann.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren soll dabei die Möglichkeit bieten, schneller Baurecht zu erhalten. Dafür muss das Baugrundstück aber von einem Bebauungsplan überplant werden und es müssen alle Festsetzungen, die dieser trifft, eingehalten werden. Innerhalb eines Monats erhalten Sie dann die Genehmigungsfreistellung von der Stadt Uetersen, welche zum Baubeginn berechtigt.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren kann für alle Bauvorhaben gewählt werden, die keinen Sonderbau betreffen (z.B. Hochhäuser). Die Bearbeitung dauert hier in der Regel bis zu drei Monate.
Ja. Jeder Raum hat mittels einer Baugenehmigung einmal eine direkte Nutzung zugewiesen bekommen, z.B. Wohnraum, Büro, Praxis etc.
Wenn die Nutzung des Raumes geändert werden soll, so ist ein Bauantrag (Nutzungsänderung) zu stellen. Je nachdem welche Nutzung geplant ist, kann es sein, dass diese nicht zulässig ist. Grund können hier z.B. Regelungen in einem Bebauungsplan sein.
Dies geht direkt bei der Stadtverwaltung Uetersen. Für fast 95 % aller Grundstücke führen wir eigene Hausakten. Machen Sie gerne einen Termin zur Akteneinsicht aus.
Die hier zu Verfügung gestellten Punkte dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Für jedes Grundstück können unterschiedliche Regelungen gelten. Informieren Sie sich daher immer gerne direkt bei uns.