Stadt Uetersen - Der Bürgervorsteher
Der Bürgervorsteher ist der Vorsitzende der Ratsversammlung und wird aus seiner Mitte gewählt.
Baris Karabacak (CDU) ist am 12.06.2023 in der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung zum Bürgervorsteher der Stadt Uetersen gewählt worden.
Das Amt des Bürgervorstehers ist ein Ehrenamt.
Das Handeln des Bürgervorstehers wird durch die Gemeindeordnung für Schleswig Holstein, durch die Hauptsatzung der Stadt Uetersen und durch die Geschäftsordnung der Ratsversammlung bestimmt.
- Der Bürgervorsteher lädt zu den Sitzungen der Ratsversammlung ein, setzt nach Beratung mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest, leitet die Sitzungen und ist verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Ablauf.
- Er wahrt das Hausrecht im Ratssaal der Stadt Uetersen.
- Der Bürgervorsteher vertritt die Belange der Ratsversammlung gegenüber dem Bürgermeister als verwaltungsleitendes Organ der Stadt.
- Zusammen bzw. in Abstimmung mit dem Bürgermeister vertritt der Bürgervorsteher die Stadt Uetersen bei öffentlichen Anlässen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, sich in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit Anregungen, Lob und Beschwerden an die Ratsversammlung zu wenden. Hier ist der Bürgervorsteher Ansprechpartner.