Bundestagswahl 2025
Informationen zur Briefwahl
Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 12.01.2025 erstellt. Zu diesem Stichtag wurden alle Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens bis 02.02.2025 automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbenachrichtigung kann das Wahllokal entnommen werden, in dem am Wahltag gewählt werden kann.
Es besteht im Vorwege die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies kann per schriftlichen Antrag erfolgen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Auch können die Unterlagen formlos per Mail wahlen@stadt-uetersen.de oder online per WEB-Wahlschein angefordert werden. Dabei sind Name + Vorname, das Geburtsdatum sowie die Anschrift anzugeben. Hilfreich ist auch die Angabe der Wählerverzeichnis Nummer (ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden).
Wichtig ist, dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen (und dadurch bedingt verkürzten Fristen), die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar vorliegen werden. Erst dann kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Auch ist erst dann Briefwahl vor Ort und Stelle möglich. Hierzu werden zu gegebener Zeit weitere Informationen herausgegeben. Vorher ist die Wahl im Rathaus leider nicht möglich!
Die Briefwahlunterlagen können jedoch, wie oben beschrieben, ab sofort bzw. ab dem 13.01.2025 beantragt werden.
Bei Antragstellung vor Ort und Stelle (ab ca. Mitte/Ende 6. KW) bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis mit. Sollten Sie Briefwahlunterlagen für andere beantragen wollen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen vor Ort ist dann bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, kann am 22.02.2025 bis 12 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden. In Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) ist dies noch am Wahltag in der Zeit von 8 - 15 Uhr möglich.
Die Anforderung der Briefwahlunterlagen per Post, per Mail oder per WEB-Wahlschein sollte bis spätestens 18. Februar 2025, 23.59 Uhr erfolgt sein, damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können.
Eine telefonische Beantragung, oder eine Beantragung per SMS oder per WhatsApp ist nicht möglich.
Sollten Sie Fragen zur Briefwahl oder generell zur Bundestagswahl haben, rufen Sie gerne unter Tel. 04122/714-310 an.