Schiedsamt
Aufgaben des Schiedsamtes
Das Schlichtungsverfahren findet statt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über/wegen
- vermögensrechtliche Ansprüche
- sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht
- Verletzungen der persönlichen Ehre
Es findet nicht statt in
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen
- Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.
Schiedsperson
Die Ratsversammlung der Stadt Uetersen hat in Ihrer Sitzung am 24.06.2019 folgende Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Uetersen benannt:
Herrn Peter Rosteck und
Herrn Reiner Just