ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gesellenprüfung: Teil 1
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gesellenprüfung: Teil 1
Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse:
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 530550-0
Telefax:
+49 431 530550-99
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Handwerkskammer Lübeck
Adresse:
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon:
+49 451 1506-0
Telefax:
+49 451 1506-180
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei einer Gesellenausbildung mit zweigeteilter Gesellenprüfung (sogenannte gestreckte Gesellenprüfung) findet die erste Teilprüfung nach teilweise absolvierter Ausbildungszeit, mit zeitlichem Abstand zur zweiten Teilprüfung statt.
Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform.

Die Gesellenprüfung Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden.

Das Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1 wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.

Teaser

Die Gesellenprüfung Teil 1 ist Teil der gestreckten Gesellenprüfung und wird während der Ausbildungszeit abgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung ist für Auszubildende (Lehrlinge) gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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