ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Kind an einer Grundschule anmelden
Keine Treffer
Bezeichnung:
Kind an einer Grundschule anmelden
Stelle:
Friedrich-Ebert-Grundschule
Adresse:
Berliner Straße 19
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 716760
Telefax:
+49 4122 716764
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Grundschule Birkenallee, Grundschule der Stadt Uetersen in Uetersen
Adresse:
Birkenallee 46
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 460130
Telefax:
+49 4122 460140
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse:
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung
Adresse:
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon:
0431 988-2302
Telefax:
0431 988-2528
Anrede:
Frau
Name:
Bothe
Anrede:
Frau
Name:
Maja Hatje
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.

Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger und Schulanfängerinnen auf besondere Weise ein:

  • Die Kinder durchlaufen die Eingangsstufe der Grundschule entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren.
  • Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.

Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich: Die verlässliche Grundschule garantiert allen Schülern und Schülerinnen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestens fünf Zeitstunden.

Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungs- oder offene Ganztagesangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.

Teaser

Wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird, müssen Sie es an einer Grundschule anmelden. Auf Antrag können auch jüngere Kinder eingeschult oder schulpflichtige Kinder beurlaubt werden (Einschulung mit 7 Jahren).

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Grundschule fordert Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
  • Sie erhalten einen Termin für die Anmeldung in Grundschule.
  • Sie erhalten einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.
  • Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird direkt an die Schule weitergeleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk

Voraussetzungen

  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
  • Die Untersuchung wird vom zuständigen Gesundheitsamt initiiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.
  • Ihr Kind wird bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung
  • Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises des oder der Erziehungsberechtigten, der oder die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule melden.

Wenn Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen wurde und Sie keinen Schulplatz mehr in einer öffentlichen Grundschule benötigen, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von der privaten Grundschule.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

06.11.2023
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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