ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Freie Förderung SGB II beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Freie Förderung SGB II beantragen
Stelle:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Adresse:
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon:
+49 911 179-0
Telefax:
+49 911 179-2123
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Telefon:
+49 800 4555500
Stelle:
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit den Förderleistungen des SGB III und SGB II stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

Teaser

Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.

Verfahrensablauf

  • Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
  • Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
  • Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn

  • Sie hierfür einen Antrag stellen
  • Sie erwerbsfähige Leistungsberechtige oder Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind
  • die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB III oder SGB II) alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
  • die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
  • für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger (zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken oder Rentenversicherung) zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
    • kommunalen Eingliederungsleistungen (zum Beispiel Kinderbetreuung, Schuldnerberatung)
    • Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
    • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Freie Förderung SGB II Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

29.08.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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