ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten
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BergPass
Bezeichnung:
Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten
Stelle:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse:
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Telefon:
+49 5323 9612-200
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.

Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.

Für Schleswig-Holstein gilt:

Berechnung der Förderabgabe

Je nachdem, welchen Bodenschatz Sie gewinnen, erhebt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unterschiedliche Abgabensätze für die Förderabgabe. Die Abgabensätze für die Förderung wird in der Landesverordnung über die Feldes- Und Förderabgabe festgelegt. Diese können für jeden Erhebungszeitraum variieren.

Befreiung von der Förderabgabe

Die Förderabgabe fällt derzeit nicht an für

  • Erdwärme,
  • Sand und Kies (soweit der Kies oder der Sand zur Landgewinnung, Errichtung von Hafenanlagen, für Maßnahmen für den Küstenschutz oder die Durchführung des Badebetriebes im Hoheitsgebiet des Landes Schleswig-Holstein verwendet wird) und
  • Sole (soweit die Sole natürlich vorkommt und für balneologische Zwecke verwendet wird).

Teaser

Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung online einreichen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie die Formulare auf und füllen Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Formulare ab.

Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

  • Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung ein.
  • Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal „BergPass“ ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung, die Förderabgabevoranmeldung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Sie zahlen den noch zu leistenden Betrag.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
  • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
  • Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
    • Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
  • Die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.

Für Schleswig-Holstein gilt:

  • Zur Festsetzung und Bezahlung der Förderabgabe müssen Sie zunächst eine Förderabgabevoranmeldung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) abgeben und darin gegebenenfalls die Höhe der Abschlagszahlung schätzen. Sie können sich von der Pflicht zur Abgabe einer Förderabgabevoranmeldung befreien lassen, wenn
    • die Förderabgabe eines Kalenderjahres voraussichtlich nicht mehr als 30.000 Euro betragen wird und
    • Sie dies dem LBEG-Onlinesystem zur Abgabe von Voranmeldungen/Erklärungen zur Förderabgabe anzeigen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Sie müssen die vierteljährliche Förderabgabevoranmeldung bis zum 25. Tag nach Quartalsende einreichen. Die Förderabgabeerklärung für das vorausgegangene Kalenderjahr müssen Sie bis zum 30. September eines jeden Jahres abgeben und die Förderabgabe entrichten. Die zuständige Behörde kann die Frist zur Abgabe der Förderabgabeerklärung aus wichtigem Grund verlängern.

Antragsfrist: 25 Tage

Geltungsdauer: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Urheber

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Fachlich freigegeben am

30.07.2024
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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