ABC der Dienstleistungen
25436 Uetersen
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Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Teaser
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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