ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Keine Treffer
Bezeichnung:
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Stelle:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse:
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Telefon:
+49 4821 66-0
Telefax:
+49 4821 66-2223
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse:
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Telefon:
+49 4821 66-0
Telefax:
+49 4821 66-2223
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
 • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
 • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
 • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

Verfahrensablauf

  • Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
  • Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag „Anzeige Landpachtvertragsabschluss“
  • Abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • Im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben

Antragsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

In der Regel maximal 4 Wochen.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

20.11.2023
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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