ABC der Dienstleistungen
25524 Itzehoe
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Leistungsbeschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Teaser
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
- Verpächter,
- Pächter,
- Grundstücksbezeichnung,
- Pachtzeit,
- Pachtpreis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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