ABC der Dienstleistungen
Leistungsbeschreibung
Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können Sie selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Mensch plötzlich auf eine lebensrettende Organ- oder Gewebetransplantation angewiesen sein.
Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sind gesetzlich klar geregelt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie dies möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentieren. So machen Sie es Ihren Angehörigen leicht, denn diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.
Teaser
Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen über Organspenden und Organspendeinitiativen in Schleswig-Holstein finden Sie im Internetportal "Landesregierung Schleswig-Holstein".
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Der Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
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