ABC der Dienstleistungen
25337 Elmshorn
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:
- Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
- Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung
Diese Voraussetzungen gelten nicht für
- Wirbellose Tiere,
- tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
- Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
- Nager und Hauskaninchen.
Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.
Teaser
Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:
- Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
- EU-Heimtierausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Artikel 1 bis 25 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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