ABC der Dienstleistungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Besitz einer ausländischen Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer sind und in Schleswig-Holstein als Lehrerin oder Lehrer tätig werden wollen, ist eine Anerkennung Ihrer Qualifikation erforderlich.
Die Bedingungen, die Sie für eine „Befähigung für ein Lehramt" erfüllen müssen, sind abhängig vom jeweiligen Bundesland. Demnach ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Anerkennung in Schleswig-Holstein stellen, wenn Sie hier als Lehrer/in tätig werden wollen.
In Schleswig-Holstein werden Lehrerinnen und Lehrer für unterschiedliche Schulen ausgebildet.
Es bestehen folgende Lehrämter:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe
- Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit Sekundarstufe I
- Lehramt an beurfsbildenden Schulen
- Lehramt für Sonderpädagogik
Teaser
Sie sind Lehrer/in, haben ihren Abschluss jedoch im Ausland erworben? Dann benötigen Sie eine Anerkennung ihrer Qualifikation, damit Sie in Deutschland als Lehrer/in tätig werden können.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.
- Das Ministerium prüft Ihre Qualifikationen als Lehrerin/Lehrer. Es stellt fest, ob Ihre Qualifikationen mit dem ersten Staatsexamen oder dem zweiten Staatsexamen gleichwertig sind.
- Nach bestimmten Kriterien prüft das Ministerium, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Qualifikation und der Lehrerqualifikation in Schleswig-Holstein bestehen. Zudem untersucht das Ministerium, ob Ihre Qualifikation den Anforderungen an das Lehramt in Schleswig-Holstein im Wesentlichen entspricht. Dabei werden Berufspraxis und Fächer berücksichtigt.
- Das Ministerium teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich oder elektronisch mit Hilfe eines Bescheides mit (direkte Anerkennung, Forderung einer Ausgleichsmaßnahme oder Ablehnung).
- Gegebenenfalls fordert die Prüfstelle Sie auf, einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung für die Anerkennung zu absolvieren, wenn eine direkte Anerkennung nicht möglich ist.
- Haben Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolviert und erfüllen alle weiteren Voraussetzungen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt
Das Verfahren ist unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Herkunft Ihres Abschlusses.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
- abgeschlossene berufliche Qualifikation im Herkunftsland
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter von Ihnen unterschriebener Antrag
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- Erlaubnis zum Studium (Hochschulzugangsberechtigung),
- Dokumente der ausländischen Lehramtsqualifikation (inkl. Dauer der Ausbildung),
- Zertifikate,
- Dokumente zum Studium (zum Beispiel: Fächer, Noten, Diploma Supplement),
- Dokumente zur Berufserfahrung,
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (wenn Ihr Name in den IhrenDokumenten unterschiedlich ist),
- Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, dass Gesetze eingehalten wurden und es keine Strafverfahren gegen Sie gibt,
- Erklärung, dass Sie in keinem anderen deutschen Bundesland einen Antrag für die Anerkennung der Lehramtsqualifikation gestellt haben.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind, dauert das Verfahren maximal drei Monate.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist ein Rechtsbehelf zulässig. Mehr Informationen dazu, entnehmen Sie aus ihrem Bescheid.
Was sollte ich noch wissen?
Sie können auch die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland".
Zudem begleiten und beraten die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Fachlich freigegeben durch
WiMi
Fachlich freigegeben am
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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