ABC der Dienstleistungen
24105 Kiel
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Leistungsbeschreibung
Schülerinnen/Schüler in Schleswig-Holstein haben am Ende des Schuljahres und beim Verlassen der Schule Anspruch auf ein Zeugnis, in dem die im Unterricht erbrachten Leistungen bewertet und erreichte Abschlüsse beurkundet werden.
Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage für die weitere Förderung und Lernplanung.
Abschlusszeugnisse verleihen die Berechtigung für den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge.
Von den Schülerinnen/Schülern erbrachte Leistungen können in Textform, durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder - in der gymnasialen Oberstufe - durch Punkte (0 bis 15 Punkte) bewertet werden. Die Form der Leistungsbeurteilung wird durch Beschluss der Schulkonferenz festgelegt.
Teaser
Schulische Leistungen können in Form von Texten, Noten oder Punkten bewertet werden.
Zeugnisse mit/ohne Noten in den einzelnen Schularten
An wen muss ich mich wenden?
- An die Schule,
- an die jeweiligen Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte oder
- an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).
Rechtsgrundlage
- § 16 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung - ZVO).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu den pädagogischen und rechtlichen Grundsätzen für die Leistungsbeurteilung und Zeugniserstellung in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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