ABC der Dienstleistungen
24105 Kiel
24103 Kiel
Leistungsbeschreibung
In jedem Gewerk gibt es Bausachverständige, die den Bauherrn oder die Bauaufsichtsbehörde bei technischen Prüfungen unterstützen können, wie beispielsweise Prüfingenieure für Baustatik (Statiker) oder Sachverständige des Brandschutzes. Sie werden hinzugezogen, wenn sich Bauherr, Architekt und Handwerker nicht einigen können, ob eine Arbeit Mängel aufweist. So lässt sich unter Umständen ein Rechtsstreit vermeiden.
Anerkannte Bausachverständige müssen eine staatliche Prüfung nach den Bauprüfverordnungen des jeweiligen Landes absolvieren.
Teaser
Als Bausachverständige/r kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.
An wen muss ich mich wenden?
Je nach Gewerk und davon abhängigem Bausachverständigen an die:
- Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) oder
- Industrie- und Handelskammer (IHK).
Rechtsgrundlage
- § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und IngenieurkammerSchleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO§36ArchV SH).
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.
Der Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps