ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Hilfe im Haushalt beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Hilfe im Haushalt beantragen
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-3472
Telefax:
+49 4121 4502-93472
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Stadt Uetersen
Adresse:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund einer Notlage Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr weiterführen können – sei es wegen Krankheit, Haft, Erholungsmaßnahmen oder auch nach einem Todesfall – und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei dem für Sie zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragen. Die Hilfe können Sie erhalten, wenn es notwendig und sinnvoll ist, den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise, weil Sie Kinder versorgen müssen.

Sie können im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können. Dazu gehört sowohl die Hausarbeit als auch die persönliche Betreuung von Kindern und anderen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialleistung, bei der Ihr Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden. Sie wird nur erbracht, wenn Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Hilfen zur Pflege oder zur Erziehung.

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Sie in der Regel nur vorübergehend unterstützen. Sie können sie daher nur für eine Übergangszeit beantragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.

Teaser

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Weder Sie selbst als haushaltsführende Person noch eine andere Person des Haushalts kann aufgrund einer vorübergehenden Notlage diesen weiterführen.
  • Es ist notwendig und sinnvoll den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise weil Sie minderjährige, schulpflichtige Kinder betreuen.
  • Sie sind auf die Unterstützung angewiesen, da Sie die Hilfe im Haushalt nicht selbst finanzieren können.
  • Die Hilfe ist nur vorübergehend notwendig. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermeiden oder aufschieben können.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Abgabe: gebührenfrei

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
  • Klage
    Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

11.11.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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