ABC der Dienstleistungen
Leistungsbeschreibung
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.
Teaser
Ein Kircheneintritt / Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.
Welche Gebühren fallen an?
Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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