ABC der Dienstleistungen
Leistungsbeschreibung
Zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltliche Zwecke werden Dolmetscherinnen oder Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzerinnen oder Übersetzer ermächtigt.
Anschließend werden die beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer in der Datenbank Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank erfasst.
Teaser
Informationen zur Vereidigung von Dolmetscher/innen und Ermächtigung von Übersetzer/innen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich sind einzureichen:
- Antrag,
- behördliches Führungszeugnis,
- unterschriebener Lebenslauf,
- Einkommennachweis,
- unterschriebene Erklärung betreffend Strafen,
- Bescheinigungen des Vollstreckungsgerichts,
- Erklärung über kurzfristige Verfügbarkeit,
- Nachweis über staatlich anerkannte Übersetzer- und/oder Dolmetscherprüfung oder vergleichbare Eignung,
- Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG SH).
Welche Gebühren fallen an?
Auskunft über mögliche Gebühren erteilt das OLG.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in der Justiz (Justizdolmetschergesetz - JustizDolmG).
Anträge / Formulare
Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.
Der Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
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