ABC der Dienstleistungen
24114 Kiel
25436 Uetersen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, nach den für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen an der Veranstaltung teilnehmen.
Der Veranstalter kann aber, wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen, Anbietergruppen und Besuchergruppen beschränken, soweit dadurch gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, auch einzelne Aussteller, Anbieter oder Interessenten von der Teilnahme ausschließen. Die zuständige Behörde kann einem Aussteller oder Anbieter die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung untersagen, wenn davon auszugehen ist, dass er die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Teaser
Grundsätzlich darf jeder, der zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, an der Veranstaltung teilnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Rechtsgrundlage
§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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