ABC der Dienstleistungen
25337 Elmshorn
Leistungsbeschreibung
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Teaser
Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
An wen muss ich mich wenden?
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
Welche Gebühren fallen an?
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.
Der Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps