ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Vogelgrippe
Keine Treffer
Bezeichnung:
Vogelgrippe
Stelle:
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-2206
Telefax:
+49 4121 4502-92324
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landeslabor Schleswig-Holstein
Adresse:
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Telefon:
+49 4321 904-600
Telefax:
+49 4321 904-619
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Adresse:
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon:
0431 9880
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; zum Beispiel die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel wie Strauße, Emus oder Nandus, Wachteln oder Gänse hält, hat sie in geschlossenen Ställen oder in einer vor Einträgen durch Wildvögel geschützte Voliere beziehungsweise einem geschützten Auslauf zu halten.

Bei der Veterinärbehörde der Kreise/kreisfreien Städte kann ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gestellt werden. Die zuständige Veterinärbehörde kann den Antrag genehmigen, wenn der Geflügelbestand nicht in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt und sich nicht in unmittelbarer Nähe eines größeren Küsten- oder Binnengewässers befindet.

Teaser

Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel auftreten kann.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
  • an das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
  • an die Veterinärämter der Kreise/kreisfreien Städte.

Welche Gebühren fallen an?

Geflügel, das mit Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten werden darf, muss einmal im Monat virologisch untersucht werden.

Die Untersuchungskosten trägt der Tierhalter oder Besitzer. Informationen zu den Kosten der Untersuchungen gibt das Landeslabor Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Antragsformulare finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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