ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Verwendung des Bio-Siegels anzeigen
1 / 1
► Online beantragen
Bio-Siegel-Datenbank
Bezeichnung:
Verwendung des Bio-Siegels anzeigen
Stelle:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 522: Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau – Informationsstelle Bio-Siegel
Adresse:
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon:
+49 228 68452200
Telefax:
+49 30 181068452915
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) gekennzeichnet werden, müssen vor der Markteinführung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.

Sie können Ihre Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen. Ihre Anzeige ist verbunden mit der Vorlage Ihrer mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetiketten / Verpackungslayouts. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anzeige durch die BLE erhalten Sie eine Freigabe zur Nutzung des Bio-Siegels.  Anzeigen können nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern von Unternehmen weltweit vorgenommen werden.

Teaser

Sie möchten Ihre Bio-Produkte mit dem deutschen Bio-Siegel kennzeichnen? Dann müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie können die Verwendung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen.

Verwendung online anzeigen:

  • Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihr Produkt oder Ihre Produkte in der Bio-Siegel-Datenbank auf bio-siegel.de.
  • Die BLE überprüft Ihre Nutzungsanzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail.

Verwendung schriftlich anzeigen:

  • Fordern Sie das Anzeigeformular bei der BLE an oder laden Sie es über die Internetseite bio-siegel.de herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anzeigeformular zusammen mit dem mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetikett beziehungsweise den Produktetiketten per Post oder per E-Mail an die BLE.
  • Die BLE überprüft Ihre Anzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail oder wenn gewünscht per Post.
  • Die BLE erstellt Ihnen einen Account in der Bio-Siegel-Datenbank, in den Ihre angezeigten Produkte übertragen werden. Damit Sie Ihre Nutzungsanzeigen zukünftig selbst verwalten können, erhalten Sie per Post Zugangsdaten zu Ihrem Account in der Datenbank.

Voraussetzungen

  • Sie nehmen als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teil.
  • Ihr Produkt ist gemäß den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert.
  • Das Bio-Siegel auf Ihrem Produktetikett beziehungsweise Ihren Produktetiketten entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • mit dem Bio-Siegel gestaltetes Produktetikett oder gestaltete Produktetiketten im Format PDF bis maximal 10 MB pro Datei (Sollten pro Produkt mehrere Etiketten vorliegen, zum Beispiel Front-, Rücken- und Seitenetikett, fassen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.)

Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder Post einreichen, zusätzlich:

  • ausgefülltes Anzeigeformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor der Markteinführung des mit dem Bio-Siegel gekennzeichneten Produktes erfolgen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden

Urheber

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben am

07.10.2022
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps