ABC der Dienstleistungen
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eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Kontakt zum Arbeitgeber-Service aufnehmen |
Leistungsbeschreibung
Ihr Unternehmen ist auf der Suche nach neuem Personal oder möchte sich zu Personalfragen informieren oder beraten lassen? Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen ein weites Spektrum an professionellen Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Suche nach Arbeitskräften und bei der Personalplanung in Ihrem Betrieb.
Kontaktieren können Sie den Arbeitgeber-Service auf folgende Weise:
- persönliche Vorsprache bei der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite oder
- per E-Mail.
Folgende Dienstleistungsangebote bietet der Arbeitgeber-Service an:
- Marktkompetenz: Der Arbeitgeber-Service beobachtet und analysiert für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt.
- Individuelle Beratung: Gemeinsam mit Ihnen stellt Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote zusammen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
- Vermittlung nach Maß: Sie bekommen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte vermittelt – entsprechend Ihren Anforderungen.
- Finanzielle Unterstützung: Sie können zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanzielle Unterstützung bekommen.
- eService: Sie können die eServices nutzen, zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung – unabhängig von Ort und Zeit.
Teaser
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit informiert, berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.
Verfahrensablauf
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Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit mittels
- persönlicher Vorsprache bei der örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- Anschreiben per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder
- per E-Mail.
- Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Reaktion auf Ihr Anliegen.
- Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.
- Gemeinsam mit Ihnen findet diese Vermittlungs- und Beratungsfachkraft für Sie passende Dienstleistungen, vereinbart mit Ihnen das weitere Vorgehen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
Keine
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Kontakt zum Arbeitgeber-Service Beratung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.
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