ABC der Dienstleistungen
24143 Kiel
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie folgende Fördergegenstände beantragen:
- PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.
Teaser
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für steckerfertige PV-Balkonanalgen erhalten.
Verfahrensablauf
Wenn eine PV-Balkonanlage gefördert wird, müssen Sie nach der Beantragung nichts weiter tun, als auf eine Rückmeldung zu warten.
An wen muss ich mich wenden?
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
- Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
- Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 8 Wochen
Rechtsbehelf
Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Anträge können Sie nur online stellen. Im Onlineportal wird genau beschrieben, wie Sie den Antrag stellen können. Je nachdem, wofür Sie eine Förderung beantragen, sind andere Dinge zu beachten.
Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie erst nachdem Sie diese installiert haben.
Die anderen Fördergegenstände (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz) beantragen Sie, bevor Sie mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme beginnen. Zudem müssen Sie einen Antrag im Rahmen der BEG-Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor Sie den Antrag für das aktuelle Förderprogramm stellen können.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
25436 Uetersen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.
Der Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps