ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Kriegsopferfürsorge
Keine Treffer
Bezeichnung:
Kriegsopferfürsorge
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-3472
Telefax:
+49 4121 4502-93472
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide
Adresse:
Neue Anlage 9
25746 Heide
Telefon:
+49 481 6960
Telefax:
+49 481 636199
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Adresse:
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon:
+49 4321 913-5
Telefax:
+49 4321 13338
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Adresse:
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Telefax:
+49 431 901-64410
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
207
Name:
Buchstaben Him - Len
Telefon:
+49 431 901-3349
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
209
Name:
Buchstaben Leo - Riem
Telefon:
+49 431 901-3359
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
210
Name:
Buchstaben Rien - Z
Telefon:
+49 431 901-3343
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
211
Name:
Buchstaben A-D
Telefon:
+49 431 901-3379
(Bemerkung: vormittags, Fr. bis 11 Uhr )
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
212
Name:
Buchstaben Dr - Hil
Telefon:
+49 431 901-3347
(Bemerkung: vormittags)
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
213
Name:
Vertriebene/Spätaussiedler/ Sachbereichsleiter Kriegsopferfürsorge
Telefon:
+49 431 901-3365
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

Teaser

Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Pinneberg

Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.

Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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