ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Keine Treffer
Bezeichnung:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Stelle:
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse:
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
Telefax:
+49 431 988-3870
E-Mail über Kontaktformular:
WWW:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

Teaser

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen, usw.

An wen muss ich mich wenden?

An die Geschäftsstelle der Kulturstiftung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Projektkonzept,
  • Kosten- und Finanzierungsplan.

Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Umwandlung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein in eine Stiftung des öffentlichen Rechts (KStiftSHUmwdlG SH),
  • Satzung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein (Satzung Kulturstiftung SH).

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps