ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Kurort / Erholungsort: Anerkennung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Kurort / Erholungsort: Anerkennung
Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Adresse:
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon:
+49 431 988-4760
Telefax:
+49 431 988-4700
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Gemeinden oder Gemeindeteile können, sofern sie die Voraussetzungen der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO) erfüllen, als Kur- oder Erholungsort anerkannt werden.
Es gibt folgende Artbezeichnungen für Kurorte:

  • Heilbad,
  • Seeheilbad,
  • Seebad,
  • Kneipp-Heilbad,
  • Kneipp-Kurort,
  • Heilklimatischer Kurort und
  • Luftkurort.

Im Ausnahmefall können auch zwei Prädikate vergeben werden.

Die Anerkennung berechtigt die Kommune dazu, Kurabgabe und laufende Fremdenverkehrsabgaben zu erheben.
Außerdem gelten für Kur- und Erholungsorte besondere Bestimmungen zu den Ladenöffnungszeiten.

Teaser

Sobald eine Kommune als Kurort anerkannt worden ist, darf sie eine Kur- und Fremdenverkehrabgabe erheben.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, die das Vorliegen der Voraussetzungen für das jeweilige Prädikat nachweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das Anerkennungsverfahren: Keine.

Sobald die Gemeinde/Gemeindeteile als Kur-oder Erholungsort anerkannt sind, ist alle 10 Jahre eine Wiederholungsbegutachtung der Luft- und Klimaqualität erforderlich.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG),
  • Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort (KurortVO),
  • Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen, herausgegeben vom Deutschen Tourismusverband e.V. und vom Deutschen Heilbäderverband e.V. (DHV),
  • Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG),
  • Landesverordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten (LadSchlV SH).

Anträge / Formulare

Der formlose Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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