ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen (Straßenverkauf) auf öffentlichen Flächen beantragen
Bezeichnung:
Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen (Straßenverkauf) auf öffentlichen Flächen beantragen
Stelle:
Stadt Uetersen - Ordnungsamt
Adresse:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
Zimmer 19
Anrede:
Frau
Name:
Geltmeier
Telefon:
04122 714264
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Straßen sind in der Regel dem Straßenverkehr vorbehalten.

Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht ein Verbot für das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden könnten. In solchen Fällen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur bei zwingendem Erfordernis nach sorgfältiger Abwägung aller Rechtsgüter erteilt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden

  • für bestimmte Einzelfälle oder
  • allgemein für bestimmte Antragsteller.

Die Bezeichnung „Straße“ bezieht sich hier auf unmittelbar dem Straßenverkehr gewidmete Flächen.

Dem „Anbieten von Leistungen und Waren“ unterfällt auch die Werbung dafür. Werden bestimmte Größen der Werbeträger überschritten, sind auch baurechtliche Belange zu prüfen. Für Gewerbearten, die nur oder hauptsächlich auf der Straße ausgeübt werden (wie zum Beispiel Taxifahrten, Hausiererverkäufe auf der Straße), bestehen besondere gewerbliche Vorschriften.

Teaser

Straßen sind dem Straßenverkehr vorbehalten. Daher benötigt derjenige, der Waren und Leistungen auf Straßen anbieten möchte, eine Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine, der Antrag sollte jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn nach den örtlichen Gesamtumständen nicht von einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Ablenkung oder Belästigung von Verkehrsteilnehmern auszugehen ist, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern nur einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen des Bundes beziehungsweise der Länder.

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt (Ermessensentscheidung).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

30.05.2024
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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