ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Keine Treffer
Bezeichnung:
Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Stelle:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse:
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle)
Telefon:
+49 431 5194-0
Telefax:
+49 431 5194-234
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

Teaser

Ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs darf nur führen, wer fachlich geeignet ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der leitenden Tätigkeit.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Rechtsgrundlage

§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Anträge / Formulare

Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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