ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Befreiung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Befreiung
Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse:
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 530550-0
Telefax:
+49 431 530550-99
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Adresse:
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 5 70 49-0
Telefax:
+49 431 5 70 49-10
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) werden von der Steuerberaterprüfung befreit:

  • Professoren, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben,
  • ehemalige Finanzrichter, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind,
  • ehemalige Beamte des höheren und gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte.

Teaser

Bestimmte Personen, die steuerberatend tätig werden möchten, können von der Steruerberaterprüfung befreit werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang,
  • Passbild,
  • Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit
    (beziehungsweise der Lehrtätigkeit als Professor) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.

Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über:

  • Die Beschäftigungszeit (Beginn/ Ende der Tätigkeit),
  • die Art des Beschäftigungsverhältnisses (zum Beispiel Angestellter, Beamter),
  • die Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden),
  • Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern,
  • die Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (zum Beispiel Elternzeit/ Erziehungsurlaub, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, längere Krankheitszeiten).

Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine Gebühr von 200,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Genaue Auskünfte über die Fristen erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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