ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Steuerangelegenheiten
Keine Treffer
Bezeichnung:
Steuerangelegenheiten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Den Finanzämtern obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern (mit Ausnahme der Gemeindesteuern).

Aufgrund der Angaben aus Steuererklärungen oder anderen Informationen setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Daneben ergeben sich aus den Steuergesetzen auch Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen, zum Beispiel bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer. Zu diesen Steuern zählen beispielsweise die Einkommensteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer.

Nach dem Gesetz über kommunale Abgaben steht den Gemeinden ein Steuererhebungsrecht für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu. Beispiele dafür sind neben der Hundesteuer etwa die Zweitwohnungsteuer und die Spielapparatesteuer/Automatensteuer. Die Kreise können demgegenüber nur die Jagdsteuer, Fischereisteuer und Gaststättenerlaubnissteuer erheben.

Teaser

Die Festsetzung und Erhebung der Steuern (mit Ausnahme der Gemeindesteuern) obliegt den Finanzämtern.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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