Stadt Uetersen

News & Aktuelles

Fortbildungsreihe: Ehrenamt & Recht - Klarheit bei Vergütung und Verträgen

Liebe Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche, liebe Netzwerkpartner*innen,

ehrenamtliches Engagement ist unbezahlbar – und dennoch stellt sich in vielen Vereinen und Initiativen die Frage: Darf oder soll für bestimmte Tätigkeiten eine Vergütung gezahlt werden? Welche Begriffe und rechtlichen Rahmenbedingungen muss man kennen? Und was ist bei der Gestaltung von Verträgen mit Ehrenamtlichen zu beachten? Diesen und weiteren Fragen widmet sich unsere zweiteilige Fortbildungsreihe „Ehrenamt & Recht – Klarheit bei Vergütung und Verträgen“, zudem die Stadt Elmshorn und die Stadt Uetersen Sie herzlich einladen. Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen im Bereich des Ehrenamts und Vereinswesens zu erweitern und zu vertiefen.

Bitte beachten Sie: Die Inhalte bauen aufeinander auf – die Teilnahme an beiden Terminen ist daher erforderlich.

Veranstaltung Teil 1: Elmshorn

Datum: Dienstag, 14. Oktober 2025

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Ort: Weiße Villa, Schulstraße 36, 25335 Elmshorn

 

Veranstaltung Teil 2: Uetersen

Datum: Mittwoch, 22. Oktober 2025

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Ort: Ratssaal, Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen

 

Inhalte der Fortbildungsreihe:

  • Grundlagen zur rechtlichen und steuerlichen Einordnung von Tätigkeiten im Verein
  • Unterschiede zwischen ehrenamtlicher, selbstständiger und abhängiger Beschäftigung
  • Verträge im Ehrenamt – rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltung
  • Zahlungen und Vergütungen im Vereinskontext: was ist erlaubt, was ist steuerlich zu beachten?

Konkrete Fragen und Anliegen können Sie im Vorfeld über die Ehrenamtskoordinatorinnen der Stadt Elmshorn (Frau Fischer, E-Mail: j.fischer@elmshorn.de) und der Stadt Uetersen (Frau Henke, E-Mail: henke@stadt-uetersen.de) an den Dozenten senden.

Bitte markieren Sie diese Termine in Ihrem Kalender und sichern Sie sich Ihre Teilnahme. Melden Sie sich jetzt per E-mail an. Und erzählen Sie es weiter.

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse und den gemeinsamen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen,

Stadt Elmshorn und Stadt Uetersen

Das Schadstoffmobil kommt nach Uetersen

Schadstoffmobil kommt nach Uetersen

Am kommenden Samstag, den 11. Oktober 2025, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr besteht in Uetersen am Stichhafen die Gelegenheit alte Farben, Lacke, ausgediente Batterien/Akkus (keine Fahrzeugbatterien/-akkus) und diverse Reste an Haushalts- oder auch Gartenchemikalien abzugeben. Die Annahme der Schadstoffe ist kostenlos!

Laub-Entsorgung

Straßenreinigung durch den städtischen Baubetriebshof

  • die alljährliche “Laub-Zeit” führt zu hoher Maschinenbelastung und Personalauslastung für den städtischen Baubetriebshof
  • Regeneinläufe verstopfen schneller
  • erhebliche Laubmengen müssen kostenpflichtig entsorgt werden
    alle, die Straßenreinigungsgebühren zahlen, haben das gleiche Recht auf die Durchführung der Straßenreinigung

So ist es richtig:

  • die Reinigungspflicht von Fuß- und Radwegen ist in Uetersen den jeweiligen Grundstücks-Eigentümer*innen durch Straßenreinigungssatzung* auferlegt
  • die Reinigungspflicht gilt für alle entlang der Grundstückgrenzen verlaufenden öffentlichen Geh- und Radwege einschließlich der angrenzenden öffentlichen Randstreifen
  • Laub von privaten und städtischen Bäumen, das auf Geh-/Radwege oder in Gärten fällt, ist regelmäßig durch Eigentümer*innen auf eigene Kosten zu entsorgen (am besten im Garten als Mulchschicht unter Gehölzen, auf dem Komposthaufen, in der braunen Tonne oder im Gartenabfallsack)

So bitte nicht:

  • es ist nicht zulässig, Laub oder jedwede andere (Grün)Abfälle von Geh-/Radwegen oder gar von Privatgrundstücken auf die Fahrbahn oder in Parkbuchten zu schütten, zu fegen oder auf Grünstreifen abzulegen
  • Zuwiderhandlungen stellen nach § 5 der Satzung eine Verletzung der Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstpflicht dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden
  • wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihr oder ihm durch diese Satzung auferlegte oder von ihr oder ihm übernommene Reinigungs- und Winterdienstpflicht nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig (§ 56 Abs.1 Nr. 8 StrWG)
  • die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 mit einer Geldbuße bis zu 2.556 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 bis 10 mit einer Geldbuße bis zu 511 Euro geahndet werden

* Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Uetersen: auf der Startseite ⟶ Aktuelles ⟶ Satzungen/Richtlinien, Punkt 7.11 (https://uetersen.de/satzungen-richtlinien.html Punkt 7.11)

Stadt Uetersen, Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen
Baubetriebshof: per E-Mail an schmedes@stadt-uetersen.de

Vorstellung Klimaschutzkonzept am 08.10.2025

Präsentation des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für Uetersen
Mittwoch 8.10., 18:30-21:00. Stadthalle, Berliner Straße

Seit März 2023 erstellt Uetersen ein Klimaschutzkonzept. Dabei greifen Konzepterstellung und Maßnahmenumsetzung ineinander. Im Rahmen der Veranstaltung wird der Maßnahmenkatalog im Zentrum stehen:
- Was konnte bereits erreicht werden?
- Welches sind die nächsten Schritte?
- Welche Herausforderungen bestehen?
Für Ihre Fragen, Anmerkungen und Vorschläge ist circa eine Stunde Zeit eingeplant.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Dr. Mario Neukirch unter Neukirch@Stadt-Uetersen.de oder Tel.: 04122/714-377.

Vollsperrung "Schwarzer Weg"

Aufgrund einer Gehwegsanierung ist der "Schwarze Weg" (Verbindung zwischen Tornescher Weg und Hebbelstraße) im Zeitraum vom 23.09.2025 bis voraussichtlich 21.11.2025 voll gesperrt.

Halbseitige Sperrung Kleiner Sand 1 - 41

Aufgrund von Gehwegsanierungsarbeiten wird der Kleine Sand in Höhe der Hausnummer 1 - 41 im Zeitraum vom 11.08.2025 bis voraussichtlich 3010.2025 (Verlängerung)stadteinwärts halbseitig gesperrt.

Kostenlose Energieberatungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein im Rathaus Uetersen

Nächster Termin: Donnerstag 4.09.2025 von 14 bis 18 Uhr

„Klimaschutz kostet Geld“ heißt es oft. Nicht nur, um zu beweisen, dass auch das Gegenteil richtig sein kann, hat sich die Verwaltung der Stadt Uetersen dafür eingesetzt, dass künftig kostenlose Energieberatungen im Rathaus stattfinden werden. Die Beratungen werden durchgeführt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bürgermeister Dirk Woschei erläutert: „Ich betrachte den effizienten Umgang mit Energie als eine wichtige Strategie im Klimaschutz. Angesichts steigender Energiepreise kann dadurch auch der Geldbeutel geschont werden. Schließlich haben die Debatten um das Gebäudeenergiegesetz bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Verunsicherungen geführt. Eine qualifizierte und neutrale Beratung kann hier Orientierung bieten.“

Verbraucherzentrale bietet Beratungen im Rathaus Uetersen an
Die Beratungen finden jeden ersten und dritten Donnerstag eines Monats zwischen 14 und 18 Uhr im Rathaus statt (Raum 118/119). Durchgeführt werden die Energieberatungen von Dipl.-Ing. Michael Hell, der seit mehreren Jahren in der Energieberatung tätig ist.

Eine telefonische Buchung über die Beratungsstelle Norderstedt (040-523 8455) oder 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) ist weiterhin erforderlich. Stellt sich im Verlauf des Beratungsgesprächs heraus, dass nicht alle Fragen geklärt werden konnten, ist die Vereinbarung einer ausführlichen Vor-Ort-Beratung möglich. Der dafür anfallende Eigenanteil wird durch den Landkreis Pinneberg übernommen.

Bei Rückfragen zu den Beratungen im Rathaus wenden Sie sich bitte an: Dr. Mario Neukirch von der Stadtverwaltung Uetersen unter E-Mail: neukirch@stadt-uetersen.de oder Tel: 04122 / 714-377.

Sperrung der Alsenstraße sowie Fourniermühlenweg

Aufgrund einer Kabelverlegung kommt es in der Alsenstraße im Zeitraum 07.07.2025 bis voraussichtlich 30.10.2025 (Verlängerung) zu Verkehrsbeeinträchtigungen

Ab dem 28.07.2025 muss zudem der Fourniermühlenweg vollgesperrt werden.

Sprechstunde des Behindertenbeauftragten im Rathaus am 28.08.2025

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Uetersen, Reinhard Kurowitsch, berät Sie vor Ort bei Ihren individuellen Anfragen und unterstützt Sie bei der Bearbeitung Ihrer konkreten Anliegen.
Nach vorheriger Terminabsprache jeden Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr im Raum 117 im Rathaus.
Kontakt: Tel. 0173 4794817 oder E-Mail behindertenbeauftragter@stadt-uetersen.de

Der nächste Termin im August ist der 28.8.2025.

Sprechstunde des Behindertenbeauftragten im Rathaus im August

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Uetersen, Reinhard Kurowitsch, berät Sie vor Ort bei Ihren individuellen Anfragen und unterstützt Sie bei der Bearbeitung Ihrer konkreten Anliegen.
Nach vorheriger Terminabsprache jeden Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr im Raum 117 im Rathaus.
Kontakt: Tel. 0173 4794817 oder E-Mail behindertenbeauftragter@stadt-uetersen.de

Die nächsten Termine im August sind 7.8. und 28.8.2025.

Veranstaltungen & Termine

 Foyer, Rathaus Uetersen
 Familienbildung Uetersen, E.-L.-Meyn-Str. 1, Uetersen (Eingang auf der Rückseite des Hauses)
 Rathaus der Stadt Uetersen, Wassermühlenstraße 7
 Foyer, Rathaus Uetersen
 Burg Kino, Uetersen
 Lienaus Allee - Rückseite des Pennymarktes
 Lienaus Allee - Rückseite des Pennymarktes