ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Stelle:
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Adresse:
Fleethörn 9
24103 Kiel
(Bemerkung: Rathaus)
Telefon:
+49 431 901-2656
Telefax:
+49 431 901-742656
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.

Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.

Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.

Teaser

Hersteller von bestimmten baulichen Anlagen müssen eine Typenprüfung beim Prüfamt für Standsicherheit beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß § 31 Abs. 2 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO) an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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