ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Dolmetscherin / Dolmetscher, Übersetzerin / Übersetzer: Fachliche und persönliche Eignung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Dolmetscherin / Dolmetscher, Übersetzerin / Übersetzer: Fachliche und persönliche Eignung
Stelle:
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Adresse:
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung für das Übersetzen oder Dolmetschen für gerichtliche und behördliche, insbesondere staatsanwaltschaftliche Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine Ermächtigung (die Übersetzer betreffend) beziehungsweise eine allgemeine Beeidigung (die Dolmetscher betreffend) zu beantragen beabsichtigen.

Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber der zuständigen Stelle durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält zum Beispiel Angaben

  • zur Person der Inhaberin oder des Inhabers,
     
  • zur Muttersprache und den Zielsprachen sowie
     
  • zu den Fachgebieten, für die Sprach- und Sachkompetenz nachgewiesen worden sind.

Teaser

Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (OLG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular,
  • amtlich beglaubigte Kopien von Schul- und sonstigen Bildungsabschlüssen, wurden die Dokumente in einer fremden Sprache ausgestellt, ist neben der amtlich beglaubigten Kopie zusätzlich eine bestätigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
  • Amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder Zertifikaten als Nachweis für Kenntnisse angegebener Fachgebiete.

Rechtsgrundlage

Landesspezifische Rechtsgrundlage, für NRW bspw. § 33 JustG NRW

Anträge / Formulare

Verwendung des Formulars für die Feststellung der fachlichen Eignung.

Was sollte ich noch wissen?

Die Adressen des Landesverfassungsgerichts, der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgerichte), Fachgerichtsbarkeit (Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichte) und der Insolvenzgerichte finden Sie im Landesportal "Justiz Schleswig-Holstein".

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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