ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Umschulung: Überwachung, Beratung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Umschulung: Überwachung, Beratung
Stelle:
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse:
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Telefon:
+49 431 57935-10
Telefax:
+49 431 57935-20
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse:
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551 803-0
Telefax:
+49 4551 803-180
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse:
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 530550-0
Telefax:
+49 431 530550-99
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Handwerkskammer Lübeck
Adresse:
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon:
+49 451 1506-0
Telefax:
+49 451 1506-180
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse:
Bergstraße 2
24103 Kiel
(Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle)
Telefon:
+49 431 5194-0
Telefax:
+49 431 5194-234
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse:
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Telefon:
+49 4331 9453-0
Telefax:
+49 4331 9453-199
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse:
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Telefon:
+49 46 21 939-10
Telefax:
+49 46 21 939-126
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse:
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Telefon:
+49 46 21 9391-0
Telefax:
+49 46 21 9391-26
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Adresse:
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 5 70 49-0
Telefax:
+49 431 5 70 49-10
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Überwachung der beruflichen Umschulung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle. Die zuständigen Stellen haben festzustellen, ob ein Unternehmen zur Berufsausbildung geeignet ist. Umschulende sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Umschulungsstätte zu gestatten.

Umschulungseinrichtungen müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der zuständigen Stelle im Rahmen ihrer Überwachungspflicht von Beginn der Maßnahme und während der Umschulung überprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Eignung der Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung,
  • die Eignung der Ausbilder,
  • die Konzeption der außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme (nach Inhalt, Dauer, Ziel) und
  • die Einbeziehung eines betrieblichen, anwendungsbezogenen Praktikums.

Gemäß dem Berufsbildungsgesetz wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater zu bestellen, die die Umschulung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen. Während der Umschulung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Umschulungsmaßnahme zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise über Rechte und Pflichten aus dem Umschulungsvertrag, zum Beispiel über Fragen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen, zu Gebühren der Umschulung, zu Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Jugendarbeitsschutz oder zu möglichen Schwierigkeiten während der Umschulung.

Teaser

Die Überwachung der beruflichen Umschulung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z. B. der Kammern.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer (RAK) sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Rechtsgrundlage

§ 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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