ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Tierische Nebenprodukte: Gewerblicher Umgang - Anzeige
Keine Treffer
Bezeichnung:
Tierische Nebenprodukte: Gewerblicher Umgang - Anzeige
Stelle:
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-2206
Telefax:
+49 4121 4502-92324
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Adresse:
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
Telefax:
+49 431 988-7239
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung).

Für Betriebe oder Einrichtungen, in denen tierische Nebenprodukte zwischengelagert (Lagerbetriebe), behandelt (Zwischenbehandlungsbetriebe), verarbeitet (Verarbeitungsbetriebe, Fettverarbeitungsbetriebe) oder beseitigt (Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen) werden, ist zuvor eine Zulassung erforderlich (Artikel 10-14 der EG-Verordnung Nr. 1774/2002).

Für bestimmte anderweitige Verwendungen von tierischen Nebenprodukten sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich (§ 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz).

Teaser

Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, muss dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte), sofern es sich um Material der Kategorie 3 im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 handelt.
  • In allen anderen Fällen an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb mit tierischen Nebenprodukten unter Angabe

  • Ihres Namens,
  • Ihrer Anschrift und der
  • tierischen Nebenprodukte, deren Beförderung beabsichtigt ist,

anzeigen. Es können weitere Unterlagen gefordert werden. Daher wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG),
  • § 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV),
  • Artikel 10 - 14 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte.

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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