ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"
Keine Treffer
Bezeichnung:
Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.

Teaser

Wer Schuldnerinnen / Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Anerkennung

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.

Rechtsgrundlage

  • § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO),
  • Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


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