ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Keine Treffer
Bezeichnung:
Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Stelle:
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse:
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
Telefax:
+49 431 988-5416
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Teaser

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben am

23.08.2023
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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