ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Lebensmittelsicherheit: Zulassungsverfahren als Private Sachverständige für Gegenproben
Keine Treffer
Bezeichnung:
Lebensmittelsicherheit: Zulassungsverfahren als Private Sachverständige für Gegenproben
Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Adresse:
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon:
0431 9880
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung werden regelmäßig Stichproben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit entnommen.

Die Wirtschaftsbeteiligten können die Proben auf eigene Kosten von privaten Sachverständigen (Gegenprobensachverständigen) untersuchen lassen, um so Beanstandungen der Überwachungsbehörden zu entkräften und nachweisen zu können, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Als private/r Sachverständige/r benötigen Sie für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben eine Zulassung. Sie müssen die in Ihrem jeweiligen Fachgebiet erforderliche Ausbildung aufweisen und eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren auf diesem Fachgebiet erbracht haben. Neben Ihrer fachlichen Kompetenz müssen Sie zudem nachweisen können, dass Sie über ein zur sachgerechten Durchführung der Untersuchung geeignetes Prüflaboratorium verfügen.

Zur Untersuchung der in § 43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs und § 42 Abs. 1 Satz 2 des Vorläufigen Tabakgesetzes genannten Gegen- oder Zweitproben (ausgenommen Futtermittel) sind nur solche privaten Sachverständige befugt, die für diese Tätigkeit durch die zuständige Behörden des Bundeslandes, in dem sie ihren Hauptsitz (Sitz des Laboratoriums) haben, zugelassen sind.

Teaser

Als private/r Sachverständige/r für Gegenproben benötigen Sie für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben eine Zulassung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Voraussetzungen für eine Zulassung sind in der Gegenproben-Verordnung und in der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung beschrieben.

  • Antrag,
  • Unterlagen zur beruflichen Qualifikation (zum Beispiel staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker oder Veterinär, anderer Hochschulabschluss), nämlich: Belege der einschlägigen Fachkenntnis und Lebenslauf,
  • persönliche Verpflichtungserklärung,
  • Führungszeugnis nach § 30 BZRG.

Alle Unterlagen dürfen nicht älter als einen Monat sein.

Laboratorium:

  • Anerkennung im Sinne der Richtlinie (93/99/EWG) für die Prüfgebiete – Akkreditierung,
  • Erklärung über Beschäftigungsverhältnis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Zulassung als Gegenprobensachverständiger ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit dem dazu ergangenen Verwaltungskostenverzeichnis. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Änderungen, die die Zulassung oder die eingangs genannte Anzeige betreffen, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden.

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Zulassung als Gegenprobensachverständiger nach § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kann formlos eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen. Diese sind in der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung geregelt.

Eine bundesweite Liste der behördlich zugelassenen Gegenprobensachverständigen ist auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verfügbar.
Weitere Informationen zur Lebensmittelsicherheit finden Sie ebenfalls dort.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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