ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Haltung von Nutztieren: Anzeige
1 / 1
► Online beantragen
Anzeige einer Tierhaltung
Bezeichnung:
Haltung von Nutztieren: Anzeige
Stelle:
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Adresse:
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-2206
Telefax:
+49 4121 4502-92324
E-Mail über Kontaktformular:
Abteilung:
Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Raum:
2326
Anrede:
Herr
Name:
Möller
Telefon:
+49 4121 4502-2218
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Einhufer,
  • Hühner,
  • Enten,
  • Gänse,
  • Fasane,
  • Perlhühner,
  • Rebhühner,
  • Tauben,
  • Truthühner,
  • Wachteln,
  • Laufvögel,
  • Gehegewild,
  • Kameliden,
  • andere Klauentiere,
  • Fische aus Aquakulturbetrieben,
  • Bienen.

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Teaser

Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker),
  • Nutzungsart der Tiere und
  • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort).

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • §§ 26 Abs. 1, 45 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV),
  • § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV),
  • § 2 Abs. 1 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV).
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps