ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Fahrlehrerprüfung: Zulassung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fahrlehrerprüfung: Zulassung
Stelle:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse:
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon:
+49 4121 4502-0
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.

Teaser

Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

Für die Lehrproben:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
  • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
  • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
    • Klasse A: 481,00 Euro,
    • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
    • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 3, 4 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
  • §§ 8, 9 Prüfungsordnung für Fahrlehrer (FahrlPrüfO).

Was sollte ich noch wissen?

Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps