ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
Keine Treffer
Bezeichnung:
Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
Stelle:
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Adresse:
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Telefon:
+49 4841 667-0
Telefax:
+49 4841 667-115
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

  • Häfen und Umschlagplätzen und
  • Anlegestellen

benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).

Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.

Teaser

Wer Schifffahrtsanlagen errichten, ändern oder betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Landesbetrieb Küstzenschutz oder
  • den Landesbetrieb Sraßenbau und Verkehr.

Welche Gebühren fallen an?

Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) und
  • Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein  (Hafenverordnung - HafVO).
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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