ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
Keine Treffer
Bezeichnung:
Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
Stelle:
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Adresse:
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin
Telefon:
+49 30 78730-0
Stelle:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Adresse:
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Telefon:
+49 431 988-0
Telefax:
+49 431 988-2833
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Bauprodukte herstellen, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), benötigen Sie für die baurechtliche Verwendung diese Produkte

  • eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
  • ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
  • eine Zustimmung im Einzelfall.

Teaser

Wer Bauprodukte herstellen möchte, die von technischen Regeln wesentlich abweichen (nicht geregelte Bauprodukte), benötigt eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, wenn Sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung benötigen,
  • an eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle, wenn Sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis benötigen,
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 27, wenn Sie eine Zustimmung im Einzelfall benötigen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren für eine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Für Bauprodukte mit besonderen Eigenschaften kann eine Überwachung der Produktion angeordnet werden.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps