ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Adresse:
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon:
0431 9880
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass

  • es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist und
  • für Versuchszwecke gezüchtete Tiere der betreffenden Art nicht zur Verfügung stehen oder
  • der Zweck des Tierversuchs die Verwendung von Tieren anderer Herkunft erforderlich macht.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische.

Teaser

Wer Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchte, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigt eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Welche Gebühren fallen an?

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

Diese Informationen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZUFISH) und werden aus einem zentralen System, das nicht Bestandteil dieser Webseite ist, geladen. Bitte haben Sie daher Verständnis für etwas längere Ladezeiten.


ZuständigkeitsfinderDer Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar. Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
http://m.zufish.de/apps