ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Adresse:
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon:
0431 9880
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Träger bestimmter Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen (Tierschutzbeauftragter - Anzeige).

Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie (Fachrichtung Zoologie) verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.

Teaser

Wer einen Tierschutzbeauftragten bestellen möchte, der nicht die geforderte Qualifizierung besitzt, benötiget eine Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- beziehungsweise Gebührenordnung.

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 15,00 bis 51,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen vorgesehen; jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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