ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Meisterprüfung: Zulassung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Meisterprüfung: Zulassung
Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse:
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 530550-0
Telefax:
+49 431 530550-99
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Handwerkskammer Lübeck
Adresse:
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon:
+49 451 1506-0
Telefax:
+49 451 1506-180
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bestandene Gesellenprüfung
    • in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder
    • in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder
  • eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • bestandene Prüfung nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Handwerksordnung (HwO).

Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Auf die Zeit der Berufstätigkeit anzurechnen ist

  • der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule
    • bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr,
    • bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren,
  • die Tätigkeit als Selbstständiger, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll,
  • eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

In Ausnahmefällen und bei Nachweis ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können Sie von den oben genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise befreit werden.
Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
Wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat kann zugelassen werden.

Teaser

Wer eine Meisterprüfung ablegen möchte, muss einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsantrag der jeweiligen Handwerkskammer mit Nachweis über den Ausbildungsabschluss und gegebenenfalls weitere Berufsunterlagen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Zulassungsantrag kann jederzeit gestellt werden. Erst mit der ausgesprochenen Zulassung ist eine Teilnahme an der Meisterprüfung möglich.

Rechtsgrundlage

§ 49 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Anträge / Formulare

Den Zulassungsantrag finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Meisterprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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