ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Teaser

Wer als Unternehmer Lebensmittel in die EU einführen möchte, muss dafür sorgen, dass die Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den benannten Eingangsort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Grenzkontrollstelle).

In Schleswig-Holstein gibt es keine Grenzkontrollstelle.
Wenden Sie sich daher an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, über das Sie die Lebensmittel nach Deutschland einführen wollen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • Bei der Einfuhr von Lebensmitteln von Dänemark nach Schleswig-Holstein, handelt es sich nicht um einen Einfuhrvorgang in die EU, sondern um ein innergemeinschaftliches Verbringen. Dabei ist eine Abfertigung durch eine GKS nicht erforderlich.
     
  • Zollrechtliche Belange wurden hier nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen diese mit den zuständigen Zolldienststellen abgeklärt werden.
     
  • Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Handel finden Sie auf den Seiten der EU - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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