ABC der Dienstleistungen

Zuständig für:
Uetersen
Leistung:
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse:
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 530550-0
Telefax:
+49 431 530550-99
E-Mail über Kontaktformular:
Stelle:
Stadt Uetersen - Ordnungsamt
Adresse:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Raum:
Zimmer 19
Anrede:
Frau
Name:
Geltmeier
Telefon:
04122 714264
E-Mail über Kontaktformular:
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erteilt werden.

Teaser

Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z. B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

§ 5 Gaststättengesetz (GastG)

Stelle:
Stadt Uetersen
Postanschrift:
Wassermühlenstraße 7
25436 Uetersen
Telefon:
+49 4122 714-0
Telefax:
+49 4122 71438109
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja

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